Positionspapier des Bäderverbandes Mecklenburg-Vorpommern

zur Landtagswahl Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026

Kernbotschaft

Die staatlich anerkannten Heilbäder und Kurorte Mecklenburg-Vorpommerns sind Gesundheitskompetenzzentren im ländlichen Raum und Aushängeschilder des Landes. Staatliche Prädikate sind verbindliche Qualitätsversprechen. Ihre Sicherung und Weiterentwicklung liegen nicht allein in kommunaler Verantwortung, sondern im landespolitischen Interesse.
Wer den Tourismus und die Gesundheitswirtschaft als Zukunftsbranchen ernst meint, muss ihnen verlässliche Rahmenbedingungen geben – bei Finanzierung, Wohnraum, Infrastruktur, Fachkräften und in der Landesplanung.

Aus dieser übergeordneten Botschaft leitet der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern als Interessenvertreter der Heilbäder, Kur- und Erholungsorte sowie gesundheitsorientierten Einrichtungen fünf Kernforderungen an den neuen Landtag ab:

1. Tourismus in Heilbädern und Kurorten als kommunale Pflichtaufgabe anerkennen

Forderung:
Der Landtag soll den Tourismus in hochprädikatisierten Kurorten als das verankern, was er in der Praxis längst ist: eine kommunale Pflichtaufgabe mit gesicherter Finanzierung.

Begründung:
Die Heilbäder und Kurorte bieten eine qualitativ hochwertige Infrastruktur (Meerwasserleitungen, Solebohrungen, Torfstich, Kurmittelhäuser, Thermalbäder usw.). Das, laut Gesetz erforderliche ganzjährige Angebot der ortsgebundenen Heilmittel (Moor, Sole, Kreide, Meerwasser) zieht durch die notwendige Qualitätssicherung (Kontrollen und Gutachten) hohe Kosten nach sich. Während das Konnexitätsprinzip (Art. 104a Abs. 1 GG) zunehmend ausgehöhlt wird und Fördermittel spürbar schwinden, stemmen die Kommunen diese freiwillige Aufgabe weiterhin aus eigener Kraft – obwohl ihre Leistungsfähigkeit längst an Grenzen stößt. Fehlende Finanzierungssicherheit bedeutet Qualitätsverlust, und Qualitätsverlust bedeutet den schleichenden Verlust von Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Destinationen im In- und Ausland. Das Land muss die Anerkennung und Sicherung der staatlichen Prädikate als landespolitische Aufgabe verstehen und die Kommunen bei der dauerhaften Erfüllung der Qualitätsanforderungen unterstützen. Jeder Euro, der in die Heilbäder und Kurorte investiert wird, stärkt Wertschöpfung, Beschäftigung und Steueraufkommen weit über die jeweilige Kommune hinaus.

Mögliche Maßnahmen:

  • Mehrlastenausgleich – analog Sachsen und Thüringen: Einführung eines finanziellen Ausgleichsmechanismus für Kurorte, der die überproportionalen Infrastrukturlasten der Prädikatsgemeinden kompensiert. Entsprechend § 22a Sächsisches Finanzausgleichsgesetz und § 22b Thüringisches Finanzausgleichsgesetz werden Heilbäder und Kurorte als besondere Gemeindetypen mit eigenem Finanzausgleichstatbestand anerkannt. Laut der ifo-Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) aus dem Jahr 2025 wird die Rechtmäßigkeit des Sonderlastenausgleichs bestätigt.
  • Bäderpfennig – analog Hessen: Rechtsverankerung im Hessischen Finanzausgleichsgesetz als gesetzlicher Anspruch und nicht als Ermessensleistung.
  • Aufnahme des Tourismus in hochprädikatisierten Kurorten als übertragene Pflichtaufgabe in die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommerns, verbunden mit konsequentem Konnexitätsvollzug – das Land trägt die notwendigen Mehrausgaben.

2. Wohnraum für Arbeitnehmer sichern

Forderung:
Der Landtag soll den konsequenten Vollzug des Zweckentfremdungsgesetzes sicherstellen, den Bau von dauerhaft bezahlbarem Wohnraum fördern und die landesplanerischen Rahmen-bedingungen an die Realität der Tourismusgemeinden anpassen.

Begründung:
Das neue Zweckentfremdungsgesetz, im Mai 2026 in Kraft getreten, ist ein wichtiges Signal – doch ein Gesetz allein schützt noch keinen einzigen Dauerwohnraum. Besonders kleinere Gemeinden mit einer hohen Tourismusintensität – u.a. Zingst, Trassenheide oder Graal-Müritz – stehen unter erheblichem Druck: Je höher das Verhältnis von Gästen zu Einwohnern, desto dramatischer die Lage – und desto wirkungsvoller wären die nachfolgenden Maßnahmen. Wer den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfähig machen will, muss zuerst sicher-stellen, dass die Menschen, die ihn tragen, auch hier wohnen können.

Konkrete Maßnahmen – Vollzug und Förderung:

  • Landesweites digitales Registrierungssystem für Kurzzeitvermietungen
  • Klare Durchsetzungsbefugnisse für die Gemeinden
  • Ausreichende personelle Ressourcen bei den Vollzugsbehörden
  • Gezielte Förderprogramme für den Bau bezahlbarer Mietwohnungen
  • Bereitstellung landeseigener, stark subventionierter Flächen an Gemeinden und kommunale Wohnungsgesellschaften für bezahlbaren Wohnraum

Konkrete Maßnahmen – Anpassung der Landesplanung:

  • Gleichstellung von Gemeinden mit hoher Tourismusintensität mit Orten, die als Grundzentren anerkannt sind (z. B. bei Einzelhandel und Wohnungskontingenten)
  • Schnellstmögliche Erneuerung des Landesraumentwicklungsprogramms und des Siedlungskonzepts unter Berücksichtigung bezahlbaren Wohnraums – sozialer Wohnungsbau sollte nicht auf die Flächenkontingente angerechnet werden
  • Sofortmaßnahme: raumordnerische Verträge statt Zielabweichungsverfahren, um Tourismusgemeinden unbürokratisch und unmittelbar zu unterstützen
  • Berücksichtigung von Übernachtungsbetten mit dem Faktor 0,5 als Einwohneräquivalente bzw. Einwohnergleichwerte – damit die Verwaltung dem tatsächlichen Ist-Zustand entspricht und Vergleichbarkeit mit weniger touristischen Gemeinden und Ämtern hergestellt wird

3. Investitionsförderung für Vorsorge- und Rehabilitationskliniken öffnen

Forderung:
Der Landtag soll den bestehenden Förderausschluss aufheben und Rehakliniken als wirtschaftliche Anker der Kurorte und unverzichtbare Versorgungsstrukturen anerkennen.

Begründung:
Die Vorsorge- und Rehabilitationskliniken in Mecklenburg-Vorpommern sind unverzichtbare Säulen der gesundheitlichen Versorgung – und doch fallen sie bei der Landesförderung systematisch durchs Raster. Pflegesatzverhandlungen mit Kranken- und Rentenversicherungen werden immer schwieriger und Investitionskosten sind in den Vergütungen schlicht nicht vorgesehen. Vorsorge- und Rehakliniken erwirtschaften nachweislich einen hohen volkswirtschaftlichen Rückfluss – jeder investierte Euro entlastet langfristig Akutkrankenhäuser und Pflegekassen. Eine Investitionsförderung ist damit keine Subvention, sondern präventive Haushaltspolitik. Wer die Gesundheitswirtschaft als Zukunftsbranche des Landes ernst nimmt, darf ihre Einrichtungen nicht länger mit leeren Händen dastehen lassen.

Konkrete Maßnahmen:

  • Öffnung des Landeskrankenhausgesetzes Mecklenburg-Vorpommern: Nutzung der bundesrechtlichen Öffnungsklausel (§ 5 Abs. 2 KHG), die es den Ländern ausdrücklich erlaubt, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen per Landesrecht in die Investitions-förderung einzubeziehen. Mecklenburg-Vorpommern macht von dieser Möglichkeit bislang keinen Gebrauch – das ist die zu schließende Lücke.
  • Landesprogramm Reha-Investition: Einrichtung eines eigenständigen Landesprogramms zur anteiligen Förderung von Investitionskosten (Bau, Sanierung, Medizintechnik) für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in staatlich anerkannten Kurorten – finanziert aus dem Landeshaushalt und EFRE-Mitteln, unabhängig vom KHG.
  • Bundesratsinitiative für leistungsgerechte Tagessätze: Mecklenburg-Vorpommern soll im Bundesrat eine Initiative zur Änderung des SGB V einbringen, die eine realitätsnahe Investitionskostenkomponente dauerhaft in die Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen verankert.

4. Digitale Infrastruktur und Klimaresilienz: Kurorte zukunftsfähig gestalten

Forderung: 
Der Landtag soll die Heilbäder und Kurorte des Landes gezielt bei der Digitalisierung ihrer Infrastruktur und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützen. Dafür braucht es ein verlässliches Landesförderprogramm, das kommunale Investitionen in digitale, energieeffiziente und klimaangepasste Infrastruktur ermöglicht.

Begründung:
Die Heilbäder und Kurorte stehen vor einer doppelten Herausforderung: Sie müssen den wachsenden Ansprüchen einer digital vernetzten Gästeklientel gerecht werden und gleichzeitig auf die zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels reagieren. Gerade Kurorte sind dabei in besonderer Weise gefordert: Ihre öffentlichen Räume, Kurparks, Wege und Aufenthaltsbereiche sind wesentliche Bestandteile der Gesundheits- und Tourismusangebote.

Digitale Angebote können den Aufenthalt komfortabler, barriereärmer und individueller gestalten. Gleichzeitig eröffnen intelligente Steuerungs- und Energiesysteme die Möglichkeit, Ressourcen effizienter einzusetzen und Betriebskosten zu reduzieren. Die Anpassung an Hitze, Trockenperioden, Starkregen und weitere Klimafolgen wird zudem zu einer zentralen Aufgabe für die Gestaltung öffentlicher Räume und der kurörtlichen Infrastruktur.

Diese Investitionen sind für die Zukunftsfähigkeit der Kurorte unverzichtbar, können von den Kommunen jedoch vielfach nicht allein finanziert werden. Das Land muss deshalb verlässliche Rahmenbedingungen schaffen und gezielt dort fördern, wo Investitionen gleichzeitig Gesundheitsstandorte, Tourismus, Lebensqualität und Klimaschutz stärken.

Konkrete Maßnahmen:
Aufbau eines Landesförderprogramms «Digitale und klimaresiliente Kurorte MV» für kommunale Investitionen in eine zukunftsfähige Infrastruktur mit Einrichtung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Kommunen zur Planung, Beantragung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen:

  • Entwicklung smarter Kurorte durch den Einsatz digitaler Sensorik und intelligenter Systeme, beispielsweise für Energieverbrauch, Beleuchtung, Bewässerung, Parkraummanagement oder Besucherinformation
  • Unterstützung bei der klimaangepassten Gestaltung von Kurparks und öffentlichen Räumen, insbesondere durch Beschattung, klimaresistente Bepflanzung, Entsiegelung und modernes Regenwassermanagement
  • Entwicklung von Hitze- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für Gäste und Bevölkerung, beispielsweise Trinkwasserangebote, beschattete Aufenthaltsbereiche und digitale Hitzewarnsysteme

5. Fachkräftesicherung durch beschleunigte Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Forderung:
Der Landtag soll das Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse im Gesundheits- und Therapiebereich umfassend beschleunigen und modernisieren. Qualifizierung kennt keine Nationalität – Bürokratie sollte keine Hürde sein.

Begründung:
Die Kurmittelzentren, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken sowie therapeutischen Einrichtungen sind auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen – in einem Ausmaß, das der heimische Arbeitsmarkt schon heute nicht mehr ausreichend decken kann. Masseure und medizinische Bademeister, Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden sowie medizinisches Pflegepersonal werden händeringend gesucht. Fachkräfte aus dem Ausland scheitern in der Praxis nicht an ihrer Qualifikation, sondern an den bürokratischen Realitäten des Anerkennungs-verfahrens. Wartezeiten von zwölf Monaten und mehr sind in Mecklenburg-Vorpommern die Regel. Der Bund hat mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen einen ersten Schritt unternommen, dessen konsequente Umsetzung auf Landesebene steht jedoch noch aus. Das Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPH) als Dezernat des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) ist personell nicht ausreichend ausgestattet und niedrigschwellige Beratungsangebote fehlen.

Konkrete Maßnahmen:

  • Bedarfsgerechte personelle Aufstockung des LAGuS, insbesondere der für Gesundheitsfachberufe zuständigen Stellen
  • Einführung vollständig digitaler Antragsverfahren mit verbindlichen Bearbeitungsfristen von maximal drei Monaten
  • Aufbau eines landesweiten Beratungs- und Begleitungsangebotes für zugewanderte Fachkräfte in Gesundheits- und Therapieberufen
  • Ausdrückliche Einbeziehung nicht akademischer Therapieberufe – insbesondere medizinischer Masseure und medizinischer Bademeister – in alle Förderprogramme zur Fachkräftegewinnung und -qualifizierung
  • Förderprogramme müssen einfacher zugänglich, Genehmigungsverfahren beschleunigt und Verwaltungsprozesse medienbruchfrei digitalisiert werden. Schlanke, praxistaugliche Verfahren sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen vor Ort wirksam umgesetzt werden können.

Fazit

Finanzierungssicherheit, bezahlbarer Wohnraum, eine zukunftsfähige Infrastruktur, gesicherte Fachkräfte und eine faire Investitionsförderung bilden gemeinsam das Fundament, auf dem die Zukunftsfähigkeit der Heilbäder, Kurorte und der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern beruht. Der Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern bittet die im Landtag vertretenen Fraktionen, diese fünf Kernforderungen aufzugreifen und in der kommenden Legislaturperiode umzusetzen.
Als fachlicher Ansprechpartner bringt der Bäderverband seine Expertise gern partnerschaftlich in die weitere Arbeit von Landtag und Landesregierung ein.

 

Christian Zornow
Präsident Bäderverband Mecklenburg-Vorpommern,
im Namen des Präsidiums und der Mitglieder


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